Betriebshaftpflicht

Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt im betrieblichen Alltag Fehler und Pannen passieren und die Firma haftbar gemacht wird.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung der INTER Versicherungsgruppe sind zahlreiche Schadensersatzansprüche Dritter versichert.
So sind Sie bei Personen-, Sach-, Tätigkeits-und Vermögensschäden abgesichert.

Weitere Risiken, die Sie absichern können

Pauschalberechnung, Grundlage: Umsatz p.a. 100.000 € mit 150 € Selbstbeteiligung und einem Deckungskonzept von 3 Mio. € für Personen,- Sach-, Tätigkeits- und Vermögensschäden.

Unsere Highlights in der Betriebshaftpflicht

  • Deckungskonzepte für Personen-, Sach-, Vermögens- und Tätigkeitsschäden von 2 Mio. € bis 7 Mio. €

  • §5 HWD Nebentätigkeiten

  • Benutzung von Drohnen

  • Erweiterte Produkthaftpflicht

  • Umwelthaftpflicht

  • Mängelbeseitigungsnebenkosten

  • Nachbesserungsbegleitschäden

  • Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten

  • Gelegentliche Überlassung von Arbeitnehmern

  • Vermögensschäden aus öffentlichen Ansprüchen / Fehlalarm

  • Verlängerung der Verjährungfristen und Gewährleistungsansprüchen (bei Bauwerken oder Sachen max. 7 Jahre, bei sonstigen Sachen max. 4 Jahre)

  • Vorsorgeversicherung und Versehensklausel

  • Nachhaftung / Spätschadensversicherung

  • Kleingebinderegelung inkl. Öl-, Fett-, Leichtflüssigkeiten mit Indirekteinleitung

  • Besitz und Verwendung von Gerüsten sowie Verleih/Vermietung an Dritte

  • Forderungsausfallmanagement

  • Arbeits-, Sach- und Vermögensschäden sowie Abwehr unbegründeter Personenschäden

  • künftige Leistungsverbesserungen

  • AGG – Allgemeines Gleicherechtigungsgesetzt

  • Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kfz oder Arbeitsmaschinen

  • Mobile Tanks auf der Baustelle

  • Be- und Entladungsschäden mit Schäden am Ladegut Dritter

  • Beiseits übergebenes Material

  • Hub- und Gabelstapler

  • Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Verrichtungen im Interesse des versicherten Betriebes

  • Sachschäden durch fehlerhafte Einweisung fremder Autokräne

  • Schäden an Photovoltaikanlagen

  • Vermögensschäden aus (Gebäude-) Energieberatertätigkeit